Grend goes Biergarten

Wir hoffen und sind sehr zuversichtlich, Ihr ausgewähltes Stück in unserem Biergarten darbieten zu können!

Da uns die im Juli aktuellen Vorgaben zum Infektionsschutz noch nicht bekannt sind, können wir bislang jedoch leider noch nicht genau planen, wie viele Zuschauer teilnehmen können und wie hoch dementsprechend die Ticketpreise sein werden. Da dann absehbar aber immer noch Abstandsregeln gelten werden verkaufen wir lediglich 2 Tickets pro Reservierung und werden Ihnen am Veranstaltungstag einen Sitzplatz zuweisen.

Senden Sie uns gerne Ihre Reservierungsanfrage an theater-freudenhaus@grend.de unter Angabe

  • der Namen beider Besucher, für die Sie reservieren möchten,
  • beider Adressen,
  • beider Telefonnummern und
  • beider Emailadressen.

Sobald feststeht, dass wir für Sie spielen dürfen und wieviel ein Ticket kostet, kontaktieren wir Sie und dann können Sie entscheiden, ob Sie tatsächlich Tickets buchen möchten.

Allgemeine Hinweise zur Programmreihe „Grend goes Biergarten“:

  • Straßengeräusche: Wir planen in diesem Jahr mittels zusätzlicher Lautsprecher, die Tonqualität wesentlich zu verbessern. Dennoch liegt unser Biergarten an einer Straße und Geräusche der vorbeifahrenden Autos oder das Läuten der Kirchenglocken wird noch zu hören sein.
  • Sichtschutz: Um Ihnen eine angenehmere Atmosphäre zu schaffen ist der Biergarten mittels Sichtschutz von der Straße getrennt.
  • Einlass: Der Einlass beginnt eine Stunde vor Vorstellungsbeginn.

Wichtige Informationen zu dieser Veranstaltung: 

Gemäß der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung ist für den Besuch der von Ihnen gewählten Vorstellung der Nachweis eines negativen Coronatests, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt, erforderlich. 

Das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Außerdem ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.

Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff.

Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch der Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Testergebnis oder eine Impfung. 

Genesene Geimpfte gelten schon nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Als Nachweis benötigen sie ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage alt sein muss, aber auch älter als sechs Monate sein darf. Außerdem benötigen sie einen Impfausweis oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden.

Gefördert durch das Kulturamt der Stadt Essen.